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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1980 - 1 A 91/78   

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OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1980 - 1 A 91/78 (https://dejure.org/1980,11663)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.1980 - 1 A 91/78 (https://dejure.org/1980,11663)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 1 A 91/78 (https://dejure.org/1980,11663)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet;

    Was das den Gebieten nach §§ 3 ff. BauNVO vorbehaltene Wohnen von den auf Gebiete nach § 10 BauNVO konzentrierten Erholungsnutzungen unterscheidet und mit ihnen unvereinbar macht, sind, wie der Senat in seinem Urteil vom 18.9.2014 (a.a.O.) festgestellt hat, zum einen die unterschiedlichen Ansprüche an die Infrastruktur, zum anderen der unterschiedliche Lebensrhythmus der Bewohner (vgl. zu letzterem bereits das Senatsurteil vom 24.7.2013 - 1 LB 243/10 -, BauR 2014, 229 = juris Rn. 27; ferner OVG Koblenz, Urt. v. 31.1.1980 - 1 A 91/78 -, BRS 36 Nr. 74).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Daraus resultieren verstärkte Belästigungen der Nachbarschaft durch Lärm, die noch dadurch verstärkt werden, dass sich der Lebensrhythmus von Urlaubern und (erwerbstätigen) Bewohnern deutlich unterscheidet (anschaulich OVG Koblenz, Urt. v. 31.1.1980 - 1 A 91/78 -, BRS 36, Nr. 74; ebenso Senat, Urt. v. 24.7.2013, a. a. O., juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 1 LB 245/10

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines kleineren gewerblich betriebenen

    Das Bedürfnis, Campingplätze als eigene Nutzungsart zu definieren, deren Zulassung Gegenstand einer spezifischen Planung sein soll, resultiert daraus, dass ihre Nutzer - einerseits - besondere Anforderungen an ihre Erreichbarkeit und Freizeiteignung stellen, von ihnen aber - andererseits - angesichts des Umstandes, dass sich ihr Aufenthalt überwiegend im Freien abspielt und zudem nur vorübergehend ist, auch stärkere Belästigungen ausgehen können als von einer dauerhafteren Wohnnachbarschaft (zu letzterem OVG Koblenz, Urt. v. 31.1.1980 - 1 A 91/78 -, BRS 36, Nr. 74).
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